Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen unsererseits. Alle zusätzlichen Vereinbarungen werden nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich niedergelegt und von beiden Parteien akzeptiert sind. Werden von Fa. Flotter Teller Verträge mit weiteren Firmen für bestimmte Dienstleistungen (Anmieten von Ausstattungsgegenstände, Personal, Künstler) oder zur Anmietung von Räumlichkeiten geschlossen, so gelten deren jeweilige Geschäftsbedingungen.
Lieferung und Lieferzeit
Wir leisten und liefern mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Sollten bei unseren Leistungen und Lieferungen Zeitverschiebungen (Verspätung) auftreten, so kann der Kunde in diesem Falle gegen uns nur dann Ansprüche herleiten, wenn die Zeitverschiebung mehr als 30 Minuten ausmacht und uns für die Zeitverschiebung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Haftung
Haftungsansprüche gegen uns sind generell ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der haftungsbegründende Tatbestand durch uns infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Auch in diesem Fall haften wir allerdings nur in Höhe der Auftragssumme ohne Mehrwertsteuer. Für Ereignisse, die durch höhere Gewalt eintreten, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Sämtliche dem Kunden für die Durchführung der Veranstaltung überlassenen Ausstattungsgegenstände sind, gleichgültig ob sie in unserem oder im Eigentum Dritter stehen, an uns spätestens an dem der Veranstaltung darauf folgenden Tag zurückzugeben. Der Kunde haftet für sämtliche fehlenden Ausstattungsgegenstände sowie für alle Beschädigungen.
Gewährleistung
Sämtliche Beanstandungen hinsichtlich unserer Lieferungen und Leistungen, insbesondere Mängel sind uns durch den Kunden unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich eine schriftliche Mängelrüge zukommen zu lassen. Andernfalls sind sämtliche Ansprüche wegen Mängeln gegen uns ausgeschlossen.
Equipment
Bruch und/oder Fehlmengen bei aller Art von Equipment werden vom Geschirrverleiher an den Mieter in Rechnung gestellt. Es erfolgt eine entsprechende Nachberechnung an den Kunden.
Zahlung
Der Kunde ist verpflichtet, ab einem Auftragswert von € 500,-- netto (außer bei Kochkursen) vorab 50 % der Summe für Speisen und Equipment, wie sie sich aus der Auftragsbestätigung ergibt, an uns zu bezahlen, wobei die Zahlung mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung sofort fällig wird. Die restlichen 50 % unserer Rechnungssumme ist mit Rechnungserhalt zahlungsfällig, ohne jeden Abzug. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, haftet er für jeden uns dadurch entstandenen Schaden. Storniert der Kunde die bei uns gebuchten Leistungen oder Teile der bereits gebuchten und beauftragten Leistungen bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn, sind wir berechtigt 50% der veranschlagten Kosten als Stornogebühr zu erheben, bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltung 60% und bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhöht sich die Stornogebühr auf 70 %. Eine Stornierung ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn hat eine Stornogebühr von 100 % zur Folge.